bundesligaLiebe Vereinsmitglieder,

der Vorstand des WYC hat sich in seiner vergangenen Sitzung mit dem Thema Prävention gegen Alkohol/Rauschmittel beschäftigt und folgenden Beschluss gefasst. Ziel ist es, eine sichere und verantwortungsvolle Umgebung, insbesondere für unsere jugendlichen Mitglieder, zu schaffen.

Der pflichtbewusste Umgang mit Alkohol und Rauschmittel ist uns allen sehr wichtig, diese Maßnahme dient dem Jugendschutz und der Unfallverhütung. Wir bitten euch, diese Regel aktiv zu unterstützen und mit gutem Beispiel voranzugehen.

Beschluss:

  1. Jeglicher Konsum von Alkohol und sonstigen Rauschmitteln vor und während der Trainingszeit, sowie bei sämtlichen Kinder- und Jugendveranstaltungen des WYC, ist auf dem Gelände in Seemoos für alle Teilnehmer (Kinder, Jugendliche, Trainer, Betreuer, Helfer und Mitarbeiter) strikt untersagt. Gleichzeitig gilt vor und während der vorgenannten Zeiten und Veranstaltungen eine strikte Null-Promille-Grenze. Die vorgenannte Regelung gilt spätestens ab Beginn der Aufsichtspflicht und endet frühestens mit Übergabe aller beteiligten Kinder und Jugendlichen zurück an deren Erziehungsberechtigten.
  2. Gleiches gilt für die Mitarbeiter und Helfer im Winterlager.
  3. Die unter 1. genannte Regelung gilt in gleichem Maße und Umfang für den Hafenbereich. Zusätzlich gilt im Hafen auf der Kranplattform für alle darauf befindlichen Personen zu jeder Zeit (außer bei geschlossenen Clubveranstaltungen) ein striktes Alkohol- und Rauschmittelverbot

Bei Fragen oder Unsicherheiten steht euch das Vorstandsteam jederzeit gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für euer Verständnis und eure Unterstützung!

Mit sportlichen Grüßen,
Oswald Freivogel

E-Mail: wyc@wyc-fn.de · Clubbüro Seemoos +49 (0)7541 / 40288-0