Corona Update 17.11.2021
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Liebe Mitglieder und Freunde des Württembergischen Yacht-Clubs,
leider spitzt sich die derzeitige Situation rund um das Coronavirus zu, ab dem heutigen Mittwoch gilt in Baden-Württemberg die Corona-Alarmstufe.
Die bestehenden Maßnahmen müssen wir daher nicht nur aufrechterhalten, sondern ausweiten und bitten ausdrücklich die für uns geltenden Regeln auch weiterhin einzuhalten.
Über die folgenden Änderungen, Regelungen möchten wir Sie informieren:
- Wie Sie sicherlich schon aus den aktuellen Clubnachrichten entnommen haben, hatten wir zwar die alljährliche Weihnachtsfeier, geplant für 11.12.2021, bereits zu Gunsten eines größeren, feierlichen Adventsbeginns am Sonntag, 28.11.2021 abgesagt.
- Leider müssen wir Ihnen heute mitteilen, dass wir uns zur Sicherheit von uns allen entschieden haben, nun schweren Herzens auch die Adventsfeier abzusagen.
- Das Clubbüro ist weiterhin zu den Öffnungszeiten (Mo und Do 09-16 Uhr / Di 09-18 Uhr) für den Publikumsverkehr geöffnet. Wir bitten nur in notwendigen Fällen davon Gebrauch zu machen und eine Kontaktaufnahme per E-Mail, Telefon oder auf dem Postweg/Einwurf zu favorisieren. Der Zutritt ist ab sofort nur noch geimpften und genesenen Personen gestattet.
- Es besteht eine generelle Maskenpflicht in den Clubhäusern, Hafenhaus, Winterlagergebäude, in der Winterlagerhalle. Im Freien sollte eine Maske getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,50m Abstand nicht eingehalten werden kann.
Weiterhin bestehen bleiben folgende Maßnahmen:
- Zur Nachverfolgung von möglichen Infektionsketten ist die Personenerfassung auf unserem Gelände in Seemoos weiterhin unerlässlich. Jede Person, die unser Gelände betritt, hat für sich und ihre Begleitung eine Personenerfassung vorzunehmen. Dies ist neben dem bewährten Formular auch über die Luca-App möglich. Den entsprechenden QR-Code finden Sie am Checkin.
- Die Gastronomien unserer beiden Clubhäuser sind geöffnet. Es gelten die für die Gastronomie jeweils gültigen Bestimmungen gemäß der Coronaverordnung.
- Ansammlungen von Personen sind zu vermeiden.
- Bei dem Slippen/Kranen ist der Mindestabstand zu unseren Mitarbeitern einhalten. Pro Slip-/Krantermin sind maximal zwei Personen erlaubt. Personen ohne Notwendigkeit der Anwesenheit, sollten den Terminen fernbleiben.
- Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer positiv auf Covid-19 getesteten Person hatten oder Grippesymptome bzw. Fieber haben, bitten wir Sie, ebenfalls nicht unsere Anlagen aufzusuchen.
Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg finden Sie unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Ein Missachten der Vorschriften und der bestehenden Hygienemaßnahmen kann zu einer Sperrung unserer Anlagen führen. Bitte weisen Sie ihre Clubkameraden*innen bei Verstößen direkt und aktiv auf die Einhaltung dieser Maßnahmen hin.
Halten Sie bitte alle diese Regeln ein, Sie gefährden ansonsten nicht nur sich und andere, sondern schaden in erheblichem Maße auch der Arbeit und dem Ansehen des Württembergischen Yacht-Clubs.
Wir wünschen eine schöne Advents- und Vorweihnachtszeit, bleiben Sie gesund!
mit herzlichen Grüßen
Oswald F. Freivogel
Präsident