Corona Update 26.11.2021
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Liebe Mitglieder und Freunde des Württembergischen Yacht-Clubs,
leider verschärft sich die Lage um das Coronavirus täglich. Daher müssen auch wir mit weiteren Maßnahmen reagieren. Wir bitten ausdrücklich die für uns geltenden Regeln auch weiterhin einzuhalten.
Über folgende Änderungen möchten wir Sie informieren:
- Die Gastronomie in unserem Clubhaus in Seemoos hat aufgrund der aktuellen Restriktionen für Bewirtungsbetriebe und dem daraus resultierenden nahezu kompletten Umsatzausfall ab Montag, den 29. November 2021 bis auf Weiteres geschlossen.
- Veranstaltungen ab 20 Personen können gerne weiterhin im Clubbüro angefragt werden.
- Die Öffnungszeiten der Gastronomie "Kommodore" im Clubhaus Uferstraße bleiben unverändert. Wir freuen uns, wenn Sie liebe Mitglieder und Freunde vom derzeitigen Angebot regen Gebrauch machen und unser Gastronomieteam in dieser schwierigen Zeit unterstützen.
Weiterhin bestehen bleiben folgende Maßnahmen:
- Das Clubbüro ist weiterhin zu den Öffnungszeiten (Mo und Do 09-16 Uhr / Di 09-18 Uhr) für den Publikumsverkehr geöffnet. Wir bitten nur in notwendigen Fällen davon Gebrauch zu machen und eine Kontaktaufnahme per E-Mail, Telefon oder auf dem Postweg/Einwurf zu favorisieren. Der Zutritt ist nur noch geimpften und genesenen Personen gestattet.
- Es besteht eine generelle Maskenpflicht in den Clubhäusern, Hafenhaus, Winterlagergebäude, in der Winterlagerhalle. Im Freien sollte eine Maske getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,50m Abstand nicht eingehalten werden kann.
- Zur Nachverfolgung von möglichen Infektionsketten ist die Personenerfassung auf unserem Gelände in Seemoos weiterhin unerlässlich. Jede Person, die unser Gelände betritt, hat für sich und ihre Begleiter eine Personenerfassung vorzunehmen. Dies ist neben dem bewährten Formular auch über die Luca-App möglich. Den entsprechenden QR-Code finden Sie am Checkin.
- Für die Gastronomie gelten die jeweils gültigen Bestimmungen gemäß der Coronaverordnung.
- Ansammlungen von Personen sind zu vermeiden.
- Bei dem Slippen/Kranen ist der Mindestabstand zu unseren Mitarbeitern einhalten. Pro Slip-/Krantermin sind maximal zwei Personen erlaubt. Personen ohne Notwendigkeit der Anwesenheit, sollten den Terminen fernbleiben.
- Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer positiv auf Covid-19 getesteten Person hatten oder Grippesymptome bzw. Fieber haben, bitten wir Sie, ebenfalls nicht unsere Anlagen aufzusuchen.
Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg finden Sie unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Ein Missachten der Vorschriften und der bestehenden Hygienemaßnahmen kann zu einer Sperrung unserer Anlagen führen. Bitte weisen Sie ihre Clubkameraden*innen bei Verstößen direkt und aktiv auf die Einhaltung dieser Maßnahmen hin.
Halten Sie bitte alle diese Regeln ein, Sie gefährden ansonsten nicht nur sich und andere, sondern schaden in erheblichem Maße auch der Arbeit und dem Ansehen des Württembergischen Yacht-Clubs.
Wir wünschen eine besinnliche Advents- und Vorweihnachtszeit, bleiben Sie gesund!
Oswald F. Freivogel
Präsident