Corona Update 16.02.2022
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Liebe Mitglieder und Freunde des Württembergischen Yacht-Clubs,
die aktuelle Lage um das Coronavirus verändert sich derzeit etwas zum Positiven. Auf die rechtlichen Anpassungen, reagieren auch wir mit unseren notwendigen Maßnahmen. Wir bitten ausdrücklich die für uns geltenden Regeln auch weiterhin einzuhalten.
Über folgende Änderungen möchten wir Sie informieren:
- Die Gastronomie in unserem Clubhaus in Seemoos hat ab 01. März 2022 wieder geöffnet
- Mittwoch bis Samstag von 12-21 Uhr und Sonntag von 12-18 Uhr.
- Ab 1. April gelten wieder die Sommeröffnungszeiten Dienstag-Sonntag 12-22 Uhr. Für ihren Besuch gelten die jeweils gültigen Bestimmungen gemäß der Coronaverordnung.
- Die zur Nachverfolgung von möglichen Infektionsketten eingerichtete Personenerfassung auf unserem Gelände in Seemoos ist nicht mehr notwendig. Dennoch bitten wir Sie insbesondere die Maskenpflicht in Gebäuden und die Abstandsregelungen einzuhalten.
Weiterhin bestehen bleiben folgende Maßnahmen:
- Das Clubbüro ist zu den Öffnungszeiten (Mo und Do 09-16 Uhr / Di 09-18 Uhr) für den Publikumsverkehr geöffnet. Wir bitten eine Kontaktaufnahme per E-Mail, Telefon oder auf dem Postweg/Einwurf zu favorisieren.
- Es besteht eine generelle Maskenpflicht in den Clubhäusern, Hafenhaus, Winterlagergebäude, in der Winterlagerhalle. Im Freien sollte eine Maske getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,50m Abstand nicht eingehalten werden kann.
- Ansammlungen von Personen sind zu vermeiden.
- Bei dem Slippen/Kranen ist der Mindestabstand zu unseren Mitarbeitern einhalten. Pro Slip-/Krantermin sind maximal zwei Personen erlaubt. Personen ohne Notwendigkeit der Anwesenheit, sollten den Terminen fernbleiben.
- Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer positiv auf Covid-19 getesteten Person hatten oder Grippesymptome bzw. Fieber haben, bitten wir Sie, ebenfalls nicht unsere Anlagen aufzusuchen.
- Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg finden Sie unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Ein Missachten der Vorschriften und der bestehenden Hygienemaßnahmen kann zu einer Sperrung unserer Anlagen führen. Bitte weisen Sie ihre Clubkameraden*innen bei Verstößen direkt und aktiv auf die Einhaltung dieser Maßnahmen hin.
Halten Sie bitte alle diese Regeln ein, Sie gefährden ansonsten nicht nur sich und andere, sondern schaden in erheblichem Maße auch der Arbeit und dem Ansehen des Württembergischen Yacht-Clubs.
Wir wünschen einen schönen Februar, bleiben Sie gesund!
Oswald F. Freivogel
Präsident